Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 22

Nach vorliegenden aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in Deutschland zum 1.7.2026 um 4,24 % (PM des BMAS vom 5.3.2026). Damit beträgt die Rentenanpassung zum vierten Mal seit fünf Jahren über 4 %, so die Mitteilung. Mit dem Rentenpaket 2025 wurde unter anderem die Haltelinie in Höhe von 48 % beim Rentenniveau bis zum 1.7.2031 verlängert. Bis dahin werde der jeweils aktuelle Rentenwert zum 1. Juli so hoch festgesetzt, dass mit diesem neuen aktuellen Rentenwert das Mindestsicherungsniveau von 48 % erreicht wird. Maßgeblich für diese Berechnung ist die anpassungsrelevante Lohnentwicklung, die 4,25 % betrage. Sie basiere auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend sei. Daneben spiele auch die Veränderung der Sozialabgaben der Beschäftigten und Rentenbeziehenden eine Rolle. Da die diesjährige Steigerung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung sowohl die Beschäftigten als auch die Rentenbeziehenden grundsätzlich gleichermaßen betrifft, ergäben sich in diesem Jahr rein rechnerisch minimale Abweichungen des Anpassungssatzes von der anpassungsrelevanten Lohnentwicklung (0,01 Prozentpunkte). Daraus resultiere eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2026 von gegenwärtig 40,79 Euro auf 42,52 Euro, was einer Rentenanpassung von 4,24 % entspreche. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeute diese Rentenanpassung einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat. Die Rentenanpassung wird mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 umgesetzt. Diese tritt gemäß der Mitteilung des BMAS – vorbehaltlich des Kabinettbeschlusses, der Zustimmung des Bundesrates und der abschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt – am 1.7.2026 in Kraft.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

BB 2026, 691