Im Blickpunkt
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich mit den Arbeitgebern auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder geeinigt (PM vom 14.2.2026). Die Vereinbarung umfasst eine Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 % bei einer Laufzeit von 27 Monaten in drei Erhöhungsschritten. Nachwuchskräfte bekommen insgesamt 150 Euro mehr. Zudem würden die Arbeitsbedingungen im Osten den West-Regelungen angeglichen, was insbesondere für die Verbesserung des Kündigungsschutzes gelte. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31.1.2028. Der Abschluss gelte unmittelbar für 925 000 Tarifbeschäftigte aller Bundesländer außer Hessen, wo eigene Tarifverhandlungen laufen. Insgesamt seien 2,2 Mio. Beschäftigte der Länder betroffen. Nach der Mitteilung sieht die Vereinbarung eine erste Gehaltserhöhung von 2,8 % ab dem 1.4.2026 (mindestens 100 Euro), eine weitere Erhöhung um 2,0 % ab dem 1.3.2027 sowie einen dritten Erhöhungsschritt um 1,0 % ab dem 1.1.2028 vor. Die Entgelte für Nachwuchskräfte steigen gemäß der Mitteilung schrittweise um insgesamt 150 Euro. Vereinbart wurde angabegemäß auch die Erhöhung der Zulagen für ständige Wechselschicht- und Schichtarbeit. Die Zulage für Schichtdienste steigt danach auf monatlich 100 Euro, dies ebenso für das Pflegepersonal in Krankenhäusern. Die Wechselschichtzulage steigt demgemäß auf 200 Euro im Monat, in Krankenhäusern auf 250 Euro. Auch für Teilzeitbeschäftigte im Schicht- oder Wechselschichtdienst konnte laut der Meldung erstmals tariflich gesichert werden, dass Zuschläge für Überstunden, sofern nicht zeitlich ausgeglichen, bereits ab der ersten Stunde über der individuellen Arbeitszeit gezahlt werden – und nicht erst ab Erreichen der vollen Wochenarbeitszeit. ver.di bestreitet die Länder-Tarifrunde als Verhandlungsführerin auch für die DGB-Gewerkschaften GdP, GEW und IG BAU. Eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis ist gemäß der Benachrichtigung veranlasst. Sodann werde die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst endgültig entscheiden.
Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht
BB 2026, 499
