Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Ausschuss der Ständigen Vertreterinnen und Vertreter auf eine allgemeine Ausrichtung des Rates zur EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) verständigt (vgl. BMLEH, PM Nr. 112/2025 vom 20.11.2025). Möglich wurde die Einigung auf Grundlage eines Vorschlags, den die Bundesregierung vorab unterbreitet hatte. Dazu sagte der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: “Unsere Unternehmen brauchen weniger Bürokratie – nicht ständig neue Hürden. Das Ziel der EUDR – den weltweiten Schutz der Wälder – unterstütze ich uneingeschränkt. Aber in ihrer jetzigen Form bremst die EUDR das, was wir auf EU- und Bundesebene für Bürokratieabbau tun. Es darf nicht sein, dass unsere Waldbesitzer und bäuerlichen Betriebe sowie unsere gesamte Wertschöpfungskette für Probleme verantwortlich gemacht werden, die bei uns schlicht nicht existieren. Ich freue mich, dass sich die Mitgliedstaaten jetzt auf eine gemeinsame Linie auf Basis unseres deutschen Vorschlags verständigt haben. Damit sendet der Rat ein klares Signal: Wir setzen auf eine praxistaugliche, schlanke EUDR für wirksamen Waldschutz aber ohne überflüssige Auflagen für Länder ohne Entwaldungsprobleme.” Die Einigung über eine allgemeine Ausrichtung des Rates sieht Folgendes vor: (i) Weitreichende Erleichterungen für Primärerzeuger aus Ländern ohne Entwaldungsprobleme, insbesondere einmalige Abgabe einer vereinfachten Sorgfaltserklärung, Angabe der Betriebsadresse anstelle von Geodaten der Betriebsflächen, Angaben einer Schätzung der Erntemengen, Anpassung der Angaben in der Erklärung nur bei grundlegenden Änderungen, Anwendung der vereinfachten Regelung auch auf Unternehmen, die nur mit einem Teil des Unternehmens als Primärerzeuger relevante Produkte in Verkehr bringen, als Unternehmen aber den Schwellenwert für kleine Unternehmen überschreiten; (ii) keine Sammlung von Referenznummern entlang der EU-Lieferkette; (iii) Verschiebung des Anwendungsstarts für alle Unternehmen um ein Jahr; (iv) Verankerung einer Überarbeitungsklausel in der EUDR: Die EU-Kommission soll bis April 2026 weitere mögliche Potentiale zur Entbürokratisierung der EUDR aufdecken und den Mitgliedstaaten darüber berichten ggf. auch einen Vorschlag vorlegen. Mit der Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter haben sich die Mitgliedstaaten auf ein Ratsmandat geeinigt. Das Europäische Parlament hat der Vereinfachung des EU-Entwaldungsgesetzes zugestimmt (vgl. EP, Meldung vom 26.11.2025). Das Ergebnis der nachfolgenden Trilogverhandlungen muss dann noch von Rat und Europäischem Parlament bestätigt werden, damit die Änderungen rechtzeitig vor dem in der aktuellen Fassung der EUDR vorgesehenen Anwendungsstart – bislang 30.12.2025 – in Kraft treten können.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2025, 2817