Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Die Europäische Kommission hat gegen den US-amerikanischen Konzern Google eine Geldbuße in Höhe von 2,95 Mrd. Euro verhängt – weil er gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hat, indem er den Wettbewerb in der Werbetechnologiebranche (“adtech”) verzerrt hat (vgl. PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – vom 8.9.2025). Konkret wirft die Kommission dem Unternehmen vor, seine eigenen Technologiedienste für Online-Werbeanzeigen zum Nachteil konkurrierender Anbieter von Werbetechnologie, Werbetreibenden und Online-Publishern zu bevorzugen. Teresa Ribera, die Exekutivvizepräsidentin der Europäischen Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, sagte: “Im heutigen Beschluss wird festgestellt, dass Google seine beherrschende Stellung bei der Werbung gegenüber Inhalteanbietern, Werbetreibenden und Verbrauchern missbraucht hat. Damit verstößt Google gegen das EU-Kartellrecht. Google muss nun ernsthafte Schritte unternehmen, um seine Interessenskonflikte zu beseitigen, und wenn es dies nicht tut, werden wir nicht zögern, strenge Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen. Die digitalen Märkte sollen den Menschen dienen; dazu ist es unerlässlich, dass sie auf Vertrauen und Fairness beruhen. Wenn Märkte versagen, muss die öffentliche Hand tätig werden, um zu verhindern, dass marktbeherrschende Akteure ihre Macht missbrauchen. Echte Freiheit bedeutet gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen, bei denen alle zu gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren und die Bürgerinnen und Bürger frei zwischen verschiedenen Anbietern wählen können.” Die Kommission habe Google angewiesen, (1) diese Praxis der Selbstbevorzugung einzustellen, und (2) Maßnahmen zur Abstellung der inhärenten Interessenkonflikte entlang der Adtech-Wertschöpfungskette zu ergreifen. Google habe nun 60 Tage Zeit, um die Kommission darüber zu informieren, mit welchen Mitteln es diesen Anordnungen nachkommen wird.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2025, 2113