Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 16

Das BMAS hat jüngst mehrere Vorhaben angeschoben (Pressemitteilungen vom 25.7.2025). So wurde das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (kurz “Rentenpaket 2025”) auf den Weg gebracht. Die Verlängerung der Haltelinie und der Angleichung der Mütterrente sind danach wichtige Punkte des Gesetzes, um die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente zu sichern und noch mehr Menschen ein zusätzliches Einkommen im Alter zu ermöglichen. Nach Mitteilung des BMAS bildet die dadurch gestärkte gesetzliche Rente zwar weiterhin die wichtigste Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Idealerweise werde diese aber durch eine betriebliche Altersversorgung ergänzt, auf welche derzeit jedoch nur etwa jede zweite sozialversicherungspflichtige Person einen Anspruch habe. Mit dem (ersten) Betriebsrentenstärkungsgesetz und der Einführung der spezifischen steuerlichen Förderung von Geringverdienenden sowie der neuen Form tariflicher Sozialpartnermodelle seien 2018 wichtige Impulse gesetzt worden. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz liege nunmehr der nächste wichtige Baustein der Rentenreform vor. Mit diesem sollen insbesondere Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Basis weiter gestärkt werden. Kleinen Unternehmen ohne Tarifvertrag werde es dadurch ermöglicht, sich solchen Systemen anzuschließen, damit sie ihren Mitarbeitenden einfach und unbürokratisch eine Betriebsrente anbieten können. Ziel sei es, dass die Betriebsrente ein selbstverständlicher Teil der Alterssicherung werde, so Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im September 2025 im Kabinett und im Laufe des Jahres im Bundestag verabschiedet werden. Ferner soll auch das Bundestariftreuegesetz noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden (siehe auch PM vom 23.7.2025). Durch dieses soll eine breitere Geltung von Tarifverträgen (dazu Blickpunkt in BB-Heft 31/2025) erreicht und so faire Löhne und fairer Wettbewerb, nachhaltiger Erfolg und Wohlstand gestärkt werden. Wer künftig öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen will, müsse den dafür eingesetzten Beschäftigten bestimmte branchenspezifische, tarifliche Arbeitsbedingungen gewähren – und sicherstellen, dass dies auch mögliche Subunternehmen gewährleisten. Die Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

BB 2025, 1842