Im Blickpunkt
Zum Jahresbeginn legt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einem Eckpunktepapier die rechtspolitischen Forderungen zur Bundestagswahl und für die nächste Legislaturperiode vor (vgl. DAV, PM Nr. 01/25 vom 9.1.2025). Diese betreffen die Sicherung der elementaren rechtsstaatlichen Rolle der Anwaltschaft, wie die Gewährleistung des Zugangs zum Recht, den Berufsgeheimnisträgerschutz, das anwaltliche Berufsrecht und die Vergütung. Auch setze sich der DAV weiter für die Wahrung der Bürger- und Freiheitsrechte ein. “Der Erhalt des Rechtsstaats ist in politisch unruhigen Zeiten wie diesen von elementarer Bedeutung”, erklärt RAin Dr. h.c. Edith Kindermann, Präsidentin des DAV. Für das Vertrauen der Bürger in die Justiz sei der Zugang zum Recht essenziell. “Ohne Anwaltschaft wäre dieser Zugang nicht gesichert. Anwältinnen und Anwälte sind die erste Anlaufstelle bei Rechtsfragen aller Art”, so die DAV-Präsidentin. Deshalb stelle der DAV rechtspolitische Forderungen zur Bundestagswahl auf, die auch eine Richtschnur für die künftige Rechtspolitik sein sollten. Damit die Anwaltschaft ihre Aufgabe als Schnittstelle zwischen Bürgern, Unternehmen und anderen Ratsuchenden zum Recht weiter erfüllen kann, fordert der DAV auch eine zuverlässige und regelmäßige Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung mindestens einmal pro Legislaturperiode. Weiter bedürfe es zur Sicherung der anwaltlichen Berufsausübung des umfassenden Schutzes des Berufsgeheimnisses der Anwaltschaft. Notwendig sei auch eine regelmäßige Überprüfung, ob das anwaltliche Berufsrecht noch den Anforderungen eines modernen anwaltlichen Berufsbildes entspricht. So fordert der DAV, die Regelungen der Sozietätserstreckung bei Sozietätswechslern anzupassen. Die jetzigen Regelungen stellen schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit von Rechtsanwälten und Berufsausübungsgesellschaften dar. Ebenfalls sieht der DAV Handlungsbedarf bei der Modernisierung der Justiz. Schließlich gebe es weiterhin wichtige Aufgaben innerhalb der Rechtsstaatlichkeit. Bei allen Überlegungen in der Rechtspolitik sei es unverzichtbar, dass der anwaltliche Berufsstand bei der Planung von rechtsstaatlichen Vorhaben und Projekten rechtzeitig einbezogen werde, um den Blickwinkel der Praxis zu berücksichtigen.
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht