Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Die Europäische Kommission hat am 14.11.2024 eine Geldbuße i. H. v. 797,72 Mio. Euro gegen Meta verhängt (vgl. EU-Kommission – Vertretung in Deutschland, PM vom 15.11.2024). Das Unternehmen verstoße gegen die EU-Kartellvorschriften, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat. Meta ist ein multinationales Technologieunternehmen mit Sitz in den USA. Wichtigstes Geschäftsfeld ist sein persönliches soziales Netzwerk Facebook. Darüber hinaus bietet das Unternehmen auch den Online-Kleinanzeigendienst “Facebook Marketplace” an, über den Nutzer Waren kaufen und verkaufen können. Die Untersuchung der Kommission habe ergeben, dass Meta auf dem Markt für persönliche soziale Netzwerke, der zumindest den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) umfasst, sowie auf den nationalen Märkten für Online-Display-Werbedienste in sozialen Medien eine beherrschende Stellung innehat. Konkret habe die Kommission festgestellt, dass Meta mit den folgenden Maßnahmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und gegen Art. 102 AEUV verstößt: (1) Verknüpfung seines Online-Kleinanzeigendienstes Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook: Aufgrund dieser Verknüpfung haben alle Facebook-Nutzer automatisch Zugang zu Facebook Marketplace, der ihnen – ob sie dies wünschen oder nicht – auch regelmäßig angezeigt wird. Die Kommission habe festgestellt, dass Wettbewerber von Facebook Marketplace auf diese Weise vom Markt ausgeschlossen werden könnten, da Facebook Marketplace durch die Verknüpfung von einem wesentlichen Vertriebsvorteil profitiert, den andere Anbieter nicht ausgleichen können. (2) Einseitiges Auferlegen unfairer Handelsbedingungen für andere Anbieter von Online-Kleinanzeigendiensten, die auf den Plattformen von Meta, insbesondere den sehr beliebten sozialen Netzwerken Facebook und Instagram, Werbung treiben: So kann Meta Werbedaten, die von anderen Werbetreibenden erzeugt werden, ausschließlich zugunsten von Facebook Marketplace nutzen. Die Kommission habe Meta angewiesen, diese Verhaltensweisen wirksam einzustellen und davon abzusehen, dieses missbräuchliche Verhalten in der Zukunft erneut aufzunehmen oder Praktiken mit gleichem Ziel bzw. gleicher Wirkung einzuführen. Die Geldbuße i. H. v. 797,72 Mio. Euro wurde auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 festgesetzt.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2024, 2753