Mit großen Worten verkauft die schwarz-rote Koalition ihr Reformpaket, Bundeskanzler Friedrich Merz sprach gar von einem “großen Sprung”. Bei näherer Betrachtung ist die Einkommensteuerreform 2027 vor allem das Eingeständnis, dass der Regierung jeder finanzielle Spielraum fehlt. Statt zugunsten von Entlastungen bei den Ausgaben zu sparen, wird die Entlastung mit Steuererhöhungen erkauft. Die versprochenen 10 Mrd. Euro Entlastung schrumpfen schon auf dem Papier. Nach Gegenfinanzierung rechnet der Gesetzentwurf für 2027 nur mit Mindereinnahmen von rund 4,5 Mrd. Euro. Vieles, was als sog. Wohltat gilt, höherer Grundfreibetrag, Kindergeld, Kinderfreibetrag, ist ohnehin verfassungsrechtlich geboten. Die kalte Progression wird nicht einmal ausgeglichen. Für 18 Euro mehr Grundfreibetrag im Monat ist das Wort “Reform” reichlich hoch gegriffen. Bezahlt wird mit Steuererhöhungen, die aber so nicht heißen dürfen! Die Reichensteuer greift künftig ab 250 000 Euro und steigt ab 280 000 Euro auf 47 Prozent. Hiervon betroffen sein werden auch viele mittelständische Personengesellschaften. Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent, der Handwerkerbonus sinkt von 20 auf 15 Prozent. Das trifft nicht die Superreichen, sondern Haushalte und Betriebe. Dazu kommt der Zugriff auf die KfW-Gewinne. Wer einen Minijobber beschäftigt oder den Maler bestellt, finanziert die Entlastung also selbst mit. Gerade der gekürzte Handwerkerbonus legt den Widerspruch der Steuerpolitik der Bunderegierung offen. Die Verteuerung legaler Arbeit schwächt den Anreiz, Rechnungen einzufordern. Die steuerlich stärkere Belastung der Minijobs erhöht deren Kosten. Beides passt schlecht zum Versprechen, Arbeit und Leistung müssten sich wieder lohnen. Im Kontext dazu steht der Bundeshaushalt mit Rekordschulden und “Sondervermögen” und trotzdem reicht das Geld immer noch nicht. 2027 fehlen wohl über 30 Mrd. Euro, bis 2029 könnten es 170 Mrd. Euro sein. Eine Koalition, die eine große Steuerreform versprach, schiebt Kleinbeträge hin und her, tauft Belastungen “Gegenfinanzierung” und vertagt die Strukturfragen bei Sozialausgaben, Bürokratie und Unternehmensteuern. Vertrauen in solide Staatsfinanzen wird so nicht geschaffen.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht
BB 2026, 2517

