Im Blickpunkt

“Was ist das eigene Unternehmen wert? Diese Frage gehört zu den zentralen Überlegungen, wenn Unternehmerinnen und Unternehmer eine Nachfolge planen, einen Verkauf vorbereiten oder andere wichtige unternehmerische Entscheidungen treffen”, heißt es in der PM des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberatungen e. V. (BDU) vom 15.10.2026. Eine pauschale Antwort gebe es nicht. Mit dem neuen “Leitfaden zur Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)” biete der BDU eine praxisorientierte Einführung in die Grundlagen der Unternehmensbewertung. Herausgeber sei der BDU-Fachverband Unternehmensnachfolge. “Es gibt nicht den einen Unternehmenswert”, betonten Stefan Butz, Vorstandsmitglied des BDU-Fachverbands Unternehmensnachfolge, und Christoph Butz, Mitglied des Fachverbands Unternehmensnachfolge, in dem gemeinsam verfassten Leitfaden. Eine fundierte Unternehmensbewertung müsse stets den konkreten Bewertungsanlass und die individuellen Gegebenheiten des Unternehmens berücksichtigen. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen erforderten Besonderheiten wie die starke Prägung durch den Inhaber, Abhängigkeiten von Schlüsselpersonen sowie spezifische wirtschaftliche Rahmenbedingungen eine sorgfältige Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Der Leitfaden erläutere, welche Vorarbeiten für eine fundierte Bewertung notwendig seien, welche Faktoren den Unternehmenswert beeinflussten und welche Bewertungsmethoden in der Praxis häufig zum Einsatz kämen. Zudem greife er typische Herausforderungen auf, mit denen KMU im Bewertungsprozess konfrontiert seien. Der Nutzen gehe dabei über Unternehmensnachfolge und Verkauf hinaus: Auch bei familien- und erbrechtlichen Fragestellungen sowie in anderen Verhandlungs- und Entscheidungssituationen könne eine belastbare Bewertung wesentlich dazu beitragen, unterschiedliche Interessen sachlich zu berücksichtigen. Je nach Anlass seien dabei auch rechtliche Vorgaben, etwa aus dem Bewertungsgesetz, einzubeziehen. Der Leitfaden vermittele Grundlagen und Orientierung, ersetze jedoch keine individuelle Bewertung.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2026, 2537