Am 13.10.2026 verhandelte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer. Stephan Harbarth, Präsident des BVerfG und Vorsitzender des Ersten Senats, führte zu Beginn der Verhandlung aus: “Die Frage der gleichmäßigen Belastung der Steuerpflichtigen durch die Steuergesetze im Allgemeinen – gerade aber auch durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Besonderen – berührt das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen in unserem Land.” Weiter machte er klar, dass das BVerfG das Gesetz ausschließlich am Maßstab des Art. 3 GG prüfen werde. Damit wird wohl, falls der politische Betrieb davon ausgegangen sein sollte, das BVerfG kein fertiges Gesetz liefern. Im Fokus stand die Begünstigung von Betriebsvermögen und sehr großer Vermögen. Laut einer Sachverständigen gingen 2025 rund 13 Mrd. Euro an 34 Personen oder Stiftungen. Das sind neun Prozent des gesamten übertragenen Vermögens, versteuert mit nur 2,5 Prozent. 2024 entfiel zudem die Hälfte der Erbschaftsteuererlasse auf Minderjährige, was mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen wenig zu tun habe. Kevin Kühnert kritisierte, die Bedarfsprüfung verleite Unternehmer dazu, sich arm zu rechnen. Selbst die Bundesregierung räumte ernsthafte Gerechtigkeitsfragen ein. Erschreckend ist aber, wie dünn die Datenlage ist. Ein Sachverständiger bezeichnete sie als “völlig unzureichend” und “sehr schlecht”. Damit wird wieder einmal deutlich, wie der politische Betrieb mit Mutmaßungen steuerpolitische Stimmung macht. Es gibt keinerlei Statistik über die Herkunft des Vermögens, weil in der Erbschaftsteuerstatistik nur der Erblasser erfasst wird. Insofern verwundert es nicht, dass es im Gerichtssaal keinen Konsens über das Ausmaß der Ungleichheit gab. Ob aufgrund dieser Datenlage das Gericht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung wird feststellen können? Die politischen Positionen sind klar und könnten weiter nicht auseinander liegen. Die CDU hält die früheren Vorgaben des Gerichts für umgesetzt. Die SPD fordert das Ende der Privilegien und stattdessen einen Freibetrag von 5 Mio. Euro für Unternehmen. Interessant, dass das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) das jährliche Mehraufkommen bei der Abschaffung der Privilegien nur auf ca. 8 Mrd. Euro schätzt. Die Richter stellten wenig Nachfragen. Das Urteil soll im Frühjahr 2027 veröffentlicht werden.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

