Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 11

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt gemäß seiner PM vom 24.4.2026 das jüngst vorgelegte Steuerreformkonzept von Finanzpolitikern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als wichtigen Beitrag, um Bewegung in die steuerpolitische Debatte zu bringen. Zugleich – so die PM weiter – mahnt das IDW eine umfassende Strukturreform des deutschen Steuerrechts an. Ziel müsse ein verlässlicheres, systematischeres und investitionsfreundlicheres Steuerrecht sein – mit deutlich weniger Sondervorschriften und spürbar weniger Bürokratie. “Die zunehmende Komplexität des deutschen Steuerrechts erschwert Investitionen und wirtschaftliches Handeln. Wir brauchen eine Rückkehr zu einem systematischeren Steuerrecht und eine spürbare Reduzierung steuerlicher Sondervorschriften”, sage Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW. Positiv bewerte das IDW, dass das Unionskonzept neben den Staatseinnahmen auch die -ausgaben in den Blick nimmt, vor allem in Form von Subventionen. Auch die vorgeschlagene Erhöhung von Grund- und Pauschbeträgen bei der Einkommensteuer könne aus Sicht des IDW der Verwaltungsökonomie helfen. Zur weiteren Verbesserung der Standortbedingungen sollte sich die effektive Unternehmenssteuerbelastung schnellstmöglich auf einem Niveau international vergleichbar entwickelter Volkswirtschaften von rund 25 % bewegen – und nicht erst, wie derzeit gesetzlich vorgesehen, ab 2032. “Insbesondere für Personengesellschaften, als das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, sehen wir weiteren Handlungsbedarf. Erforderlich sind ein klareres Bekenntnis zur Belastungsneutralität, eine stärkere und frühere Förderung von Gewinnthesaurierung, eine erleichterte Nutzung der Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft nach § 1a KStG sowie Entlastungen bei der Gewerbesteuer”, so Sack. Weitere zentrale Hebel seien aus IDW-Sicht Bürokratieabbau, die Digitalisierung der Finanzverwaltung und verfahrensrechtliche Entlastungen. Hierzu habe das IDW zahlreiche Vorschläge in seinen unter www.idw.de abrufbaren Positionspapieren dargelegt. Insgesamt unterstütze das IDW die unterbreiteten Vorschläge, die – nach dem “Investitionsbooster-Gesetz” aus dem Jahr 2025 – weitere sinnvolle Sofortmaßnahmen für punktuelle Verbesserungen darstellen könnten.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2026, 1064