Welche Impulse braucht Deutschland in der Steuerpolitik?
Entscheidend ist eine strukturelle Modernisierung der Unternehmensteuern, damit diese international wettbewerbsfähig werden.
Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierzu zählen nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, sondern auch ein modernes, bürokratiearmes und digitaltaugliches Steuerrecht, das Investitionen und Beschäftigung in Deutschland unterstützt. Ein erster Schritt war die sog. Investitionsoffensive im Jahr 2025, die wichtige Impulse für den Standort Deutschland gesetzt hat. Jedoch wurde die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) nur befristet eingeführt, die Forschungsförderung ist international nach wie vor nicht wettbewerbsfähig, und die Senkung der Körperschaftsteuer sollte angesichts der anhaltenden Wirtschaftsschwäche auf 2026 vorgezogen werden (vgl. dazu auch Wünnemann, DStR 2026, 1). Entscheidend ist nun eine strukturelle Modernisierung der Unternehmensteuern, damit diese international wettbewerbsfähig werden.
Angesichts der anhaltenden Wirtschaftsschwäche sind weitere Investitionsanreize gefordert. Für langfristige Investitionen sollten die degressive Abschreibung dauerhaft eingeführt und die beschlossene Senkung der Körperschaftsteuer nicht erst ab 2028 erfolgen, sondern auf 2026 vorgezogen werden. Auch die Forschungszulage sollte durch eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage und einer Erhöhung des allgemeinen Fördersatzes auf 30 % international wettbewerbsfähig ausgestaltet werden. Eine steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen bei der Einkommensteuer hätte eine sehr hohe Aufkommenswirkung, und der fiskalische Spielraum hierfür ist fraglich, da ansonsten auch Gegenfinanzierungsmaßnahmen und eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes zulasten von Personenunternehmen drohen. Zumindest für kleinste Unternehmen oder in der Gründungsphase kann eine steuerliche Entlastung durch eine Anpassung des Einkommensteuertarifs jedoch von Vorteil sein. Sinnvoll ist in jedem Fall eine überfällige Erhöhung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz, damit diesem nicht bereits Durchschnittseinkommen unterliegen. Weiterhin auf die Agenda gehört auch die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, denn hierdurch kann die hohe Steuerbelastung aller Unternehmen, auf deren Schultern der Großteil des Aufkommens des Solidaritätszuschlags lastet, effektiv reduziert werden.
Um die Liquidität der Unternehmen zu stärken, ist eine durchgreifende Verbesserung der Verlustverrechnung notwendig. Dafür sollte zum einen eine unbeschränkte Ausweitung des Verlustrücktrags bzw. zumindest dauerhaft auf mehr als zehn Mio. Euro erfolgen, und zum anderen sollte die bestehende Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag gestrichen werden. Junge Unternehmen aus innovativen und technologieorientierten Branchen (Start-ups) und solche, die in ihrer Frühphase hohe Innovationsaufwendungen oder FuE-Ausgaben tätigen, sollten durch eine steuerliche Gleichstellung der Eigenkapitalfinanzierung mit der Fremdkapitalfinanzierung unterstützt werden. Dies könnte durch einen Steuerabzug der kalkulatorischen Eigenkapitalkosten bzw. durch eine fiktive Eigenkapitalverzinsung erfolgen.
Von zentraler Bedeutung ist ein zielgerichteter Bürokratieabbau im Steuerrecht, um den unnötigen Zeit-, Ressourcen- und Bürokratieaufwand der Steuerpflichtigen zu reduzieren. Steuerliche Hemmnisse für Umstrukturierungen müssen beseitigt werden, damit Unternehmen nicht länger an wirtschaftlich notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen oder Sanierungen gehindert werden. Zudem sollten eine Verbesserung der Besteuerung von einbehaltenen Gewinnen von Personenunternehmen, eine Modernisierung der international unüblichen Gruppenbesteuerung und eine Beschleunigung von steuerlichen Betriebsprüfungen erfolgen sowie die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von KI genutzt werden. Effiziente Prozesse zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung reduzieren Kosten und unnötigen Aufwand.
Auf europäischer Ebene wird im Laufe des Jahres ein sog. Steueromnibus erwartet, mit dem zahlreiche Richtlinien im Steuerbereich überarbeitet werden sollen. Ziel ist ein Bürokratieabbau im Steuerrecht und entscheidend ist, dass hiermit eine deutliche Reduzierung von redundanten Berichtspflichten erfolgt. Der Fokus muss nun auf der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft liegen, und es muss ein durchgreifendes “Decluttering” von EU-Vorgaben im Steuerrecht erfolgen. Wesentliche weitere Vereinfachungen sind auch bei der globalen Mindeststeuer für Unternehmensgewinne notwendig, denn diese ist für die deutschen und europäischen Unternehmen eine hochkomplexe Zusatzbelastung, die zum Einsatz hoher zusätzlicher Ressourcen und Wettbewerbsnachteilen der europäischen Wirtschaft führt.
Gefordert ist nun weiterer Rückenwind der deutschen Wirtschaft durch eine Steuerpolitik, die den Standort Deutschland stärkt: Zur Stärkung von Wachstum in Deutschland sind zusätzliche Investitionsanreize, Verbesserungen bei der Forschungsförderung und eine strukturelle Modernisierung der Unternehmensteuern erforderlich. Steuererhöhungen oder zusätzliche Steuern wie eine Vermögensteuer sind wachstumsfeindlich und müssen verhindert werden. Anstelle von punktuellen Entlastungen einzelner sind nun grundlegende strukturelle Weichenstellungen für ein wettbewerbsfähiges Steuerrecht und für einen durchgreifenden steuerlichen Bürokratieabbau in Deutschland gefordert.
Prof. Dr. Monika
Wünnemann
ist seit 2018 Leiterin der Abteilung Steuern und Finanzpolitik und seit 2026 Co-Bereichsleiterin “Recht und Steuern” beim Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI). Davor hat sie die Steuerabteilung des Verbands der Automobilindustrie e. V. (VDA) geleitet. Daneben hat sie langjährige Erfahrung als Dozentin und ist Autorin zahlreicher Fachpublikationen.
Wünnemann, BB 2026, Heft 12, Umschlagteil, I
