Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Der Rat der Europäischen Union hat am 11.2.2026 neue Zollvorschriften für Waren gebilligt, die in kleinen Paketen versandt werden und größtenteils über den elektronischen Handel in die EU gelangen (vgl. Rat der Europäischen Union, PM vom gleichen Tag, am 12.2.2026 um den angenommenen Rechtstext aktualisiert). Mit den neuen Vorschriften werde dem Umstand Rechnung getragen, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden, was zu unlauterem Wettbewerb zulasten von EU-Verkäufern führt. Mit der Einigung werde die schwellenwertbasierte Zollbefreiung abgeschafft, die derzeit für in die EU eingeführte Pakete mit einem Wert unter 150 Euro gilt. Sobald die EU-Zolldatenplattform einsatzbereit sei (die Teil einer umfassenderen, grundlegenden Reform des Zollrahmens ist, über die noch beraten wird), werden somit für alle Waren, die in die EU eingeführt werden, Zölle gelten. Dies sollte 2028 der Fall sein. Bis dahin gelte ein vorläufiger Pauschal-Zoll in Höhe von 3 Euro auf Waren in kleinen Paketen mit einem Wert unter 150 Euro, die direkt an Verbraucher in der EU versandt werden, so die Vereinbarung der EU-Mitgliedstaaten. Ab dem 1.7.2026 werden Zölle auf einzelne Warenkategorien erhoben, die in einem Paket enthalten ist; je nachdem, unter welche Unterposition des Zolltarifs sie fallen. Enthalte ein Paket bspw. eine Bluse aus Seide und zwei Blusen aus Wolle, fallen diese unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs, womit das Paket somit zwei verschiedene Waren beinhalte, die mit 6 Euro verzollt werden. Von dem neuen System werden sowohl der EU-Haushalt als auch die nationalen öffentlichen Finanzen profitieren, da Zölle traditionell zu den Eigenmitteln der Union zählen und die Mitgliedstaaten einen Teil der Beträge als Erhebungskosten einbehalten. Etwas anderes sei die vorgeschlagene “Bearbeitungsgebühr”, über die derzeit im Rahmen des Zollreformpakets beraten wird. Der vorläufige Pauschal-Zoll in Höhe von 3 Euro werde bei kleinen Paketen, die vom 1.7.2026 bis zum 1.7.2028 in die EU eingeführt werden, auf jede darin enthaltene Warenkategorie erhoben und kann ggf. verlängert werden. Sobald die neue EU-Zolldatenplattform in Betrieb ist, werde er durch normale Zölle ersetzt. Nach Angaben der Europäischen Kommission habe sich die Menge kleiner Pakete, die in die EU eingeführt werden, seit 2022 jedes Jahr verdoppelt. 2024 gelangten 4,6 Mrd. solcher Pakete auf den EU-Markt. 91 % davon stammen aus China. Die EU arbeite derzeit an einer Reform ihres Zollsystems, um dem großen Druck zu begegnen, der durch wachsende Handelsströme, fragmentierte nationale Systeme, den raschen Anstieg des elektronischen Handels und sich wandelnde geopolitische Realitäten entsteht. Derzeit verhandeln der Rat und das Europäische Parlament über die Reform, zu der auch die Einrichtung der Zolldatenplattform unter der Aufsicht einer neuen EU-Zollbehörde gehört.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2026, 449