Warum “Connectivity” jetzt zum Prüfstein moderner Unternehmensberichterstattung wird
Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen enger verzahnt werden – nirgends zeigen sich die damit verbundenen Herausforderungen deutlicher als bei den Anticipated Financial Effects.
“Connectivity” – das klingt nach technischer Infrastruktur und digitaler Vernetzung. Gemeint ist hier aber die inhaltliche und strukturelle Verbindung zwischen Nachhaltigkeitsbericht, Jahres- bzw. Konzernabschluss und weiteren Elementen der Unternehmensberichterstattung. Seit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, RL (EU) 2022, 2464, ABlEU vom 16.12.2022, L 322, 15) ist das Thema nicht mehr nur akademisch, sondern von vielen Unternehmen praktisch umzusetzen.
Das aktuelle European Financial Reporting Advisory Group Discussion Paper (EFRAG DP) “Connectivity of Financial and Sustainability Reporting” vom Dezember 2025 (https://www.efrag.org, Abruf: 29.1.2026) definiert Connectivity als “the attribute of high-quality information that supports the provision of a holistic and coherent set of information within and across different annual report sections”. Gemeint sind kohärente, konsistente Berichte, die Strategien, Risiken und Maßnahmen ganzheitlich und entscheidungsnützlich verknüpfen. Ziel ist – über Struktur und Querverweise hinaus – ein nutzerfreundliches “Storytelling”. Damit ist Connectivity weniger ambitioniert als Integrated Reporting. Eine vollständige Integration ist mittelfristig auch nicht zu erwarten, weil die CSRD die Nachhaltigkeitserklärung explizit als eigenständigen Bestandteil des Lageberichts definiert. “Reporting-Silos” – Nachhaltigkeit hier, Finanzen dort – bleiben damit für CSRD-Unternehmen vorerst bestehen.
Zum Lackmustest für Connectivity wird die Pflicht zur Offenlegung von Anticipated Financial Effects (AFE). Hier laufen finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Zukunftsaussagen zusammen. Nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und den Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) sind erwartete finanzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen offenzulegen, um die Entscheidungsgrundlagen für Berichtsadressaten zu stärken. Was einleuchtend klingt, ist in der Praxis komplex und umstritten. Prognosen sind unsicher, verlässliche Methoden fehlen, und es bestehen Sorgen über rechtliche Risiken oder die Offenlegung wettbewerbsrelevanter Informationen. Hier wird der Zielkonflikt zwischen regulatorisch und nutzerseitig geforderter Transparenz und unternehmerisch gebotener Vorsicht deutlich.
In der aktuellen Überarbeitung der ESRS steht die Frage im Raum, ob und wie (quantitativ oder qualitativ) AFE offenzulegen sind. Kritiker (wie z. B. das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee, Meldung vom 16.1.2026, www.drsc.de, Abruf: 29.1.2026) monieren, dass schon konzeptionell unklar sei, wie AFE von bestehenden Prognose- und Bewertungsangaben abzugrenzen sind, da sowohl Abschlüsse nach International Financial Reporting Standards (IFRS) als auch der Lagebericht bereits implizite Zukunftseinschätzungen enthielten. Zudem bestünden erhebliche praktische Hürden: AFE ließen sich häufig nicht trennscharf einzelnen Nachhaltigkeitsthemen zuordnen, und dies sei aufgrund integrierter Finanzplanungen oft weder möglich noch für die Steuerung nötig. Daher plädieren viele Unternehmen für den Verzicht auf quantitative Vorgaben und eine grundsätzliche Klärung des Verhältnisses zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Dieser nachvollziehbare Fokus auf Umsetzbarkeit und Kosten aus Erstellersicht vernachlässigt jedoch die Perspektive der Nutzer, für die AFE-Angaben erheblichen Wert stiften könnten. Ein Beispiel: Im Nachhaltigkeitsbericht wird der Klimawandel als finanziell wesentlich eingestuft, während laut IFRS-Anhang keine Auswirkungen auf Ansatz und Bewertung identifiziert wurden. Hier entsteht eine Interpretationslücke, insbesondere wenn ambitionierte CO2-Reduktionsziele ohne erkennbare finanzielle Implikationen formuliert werden. Eine abgestimmte Offenlegung könnte hier erheblich zur Transparenz beitragen. Gerade dort, wo strategische Zielsetzungen finanzielle Auswirkungen zeitigen, liegt das Potenzial der AFE-Offenlegung. Doch solange ihre inhaltliche Ausgestaltung unklar ist, drohen Informationslücken zu verbleiben.
Eine Auswertung von Nachhaltigkeitsberichten aus dem Jahr 2024 durch ein Forscherteam des Sustainability Reporting Navigator und des Just-Profit-Mercator-Projekts (Anticipated Financial Effects Disclosures under ESRS, https://www.just-profit.de/files/AFE.pdf, Abruf: 29.1.2026) zeigt: Nur 16 % der Unternehmen legen AFE offen; davon macht ein Drittel kaum konkrete Angaben, ein weiteres Drittel berichtet ausschließlich qualitativ, und das verbleibende Drittel ergänzt qualitative Aussagen durch einzelne quantitative Angaben. Öfter wird auch auf andere Berichtsteile verwiesen, z. B. den IFRS-Anhang oder den Risikobericht. Insgesamt zeigen sich zaghafte Schritte in Richtung Connectivity, aber auch Unsicherheit in der konkreten Umsetzung.
Eine sachgerechte Regulierung der AFE-Offenlegung erfordert eine explizite Abwägung von Informationsnutzen und Erhebungskosten, die letztlich empirisch zu fundieren ist. Während die Forschung hierzu schrittweise Evidenz liefern wird, bleibt auch die Nutzerseite gefordert, ihre Informationsbedarfe besser zu artikulieren, da bislang häufig unklar bleibt, welche Inhalte in welcher Präzision tatsächlich erwartet werden.
Fazit: Connectivity inklusive AFE-Angaben ist de lege lata nach CSRD/ESRS gefordert. Die Anforderungen zwingen Unternehmen, Reporting-Silos aufzubrechen und Verknüpfungen innerhalb der Unternehmensberichterstattung neu zu denken. Gerade bei AFE bleibt noch offen, wie diese in einem ausgewogenen Kosten-Nutzen-Verhältnis berichtet und mit bestehenden Bilanzierungs- und Angabepflichten – insbesondere im Lagebericht – verzahnt werden können. Das EFRAG DP setzt keinen verbindlichen Standard, bietet aber im Supplemental Document wertvolle Praxisbeispiele gelungener Konnektivität. Weitere Orientierung dürften die Finalisierung der ESRS-Anforderungen sowie die anstehende Berichts- und Prüfungssaison 2026 geben.
Prof. Dr. Thorsten
Sellhorn
(li) ist Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er lehrt und forscht zu Fragen der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, ist Mitgründer der Open-Science-Plattform Sustainability Reporting Navigator (SRN) und Mitglied in diversen Fachgremien.
Prof. Dr. Maximilian
Müller
(re) leitet als Professor an der Universität zu Köln das Treuhandseminar. Auch er lehrt und forscht zu Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, ist Mitgründer des SRN und Mitglied des Sustainability Advisory Council von DHL.
Sellhorn/Müller, BB 2026, Heft 07, Umschlagteil, I

