Im Blickpunkt
Das Schiedsverfahrensrecht soll modernisiert werden (vgl. BMJV PM Nr. 5/2026 vom 27.1.2026). Künftig sollen Videoverhandlung und elektronische Schiedssprüche ausdrücklic h zulässig sein. Außerdem soll es unter gewissen Umständen möglich werden, vor mit Schiedssachen befassten staatlichen Gerichten englische Dokumente einzureichen und Verfahren auf Englisch zu führen. Darüber hinaus soll die Veröffentlichung von schiedsrechtlichen Entscheidungen gefördert werden. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 27.1.2026 veröffentlicht hat. Mit der Reform soll der Schiedsstandort Deutschland maßgeblich gestärkt werden. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: “Deutschland ist als Standort für schiedsgerichtliche Verfahren schon heute gut aufgestellt, doch Gutes kann immer noch besser werden. Wir wollen den Justizstandort Deutschland stärken. Dafür werden wir das deutsche Schiedsverfahrensrecht modernisieren. Unser Plan: Wir wollen die Digitalisierung der Schiedspraxis erleichtern, neue Wege für Verhandlung und Dokumentenvorlage auf Englisch eröffnen und Formvorgaben flexibilisieren. Besonders wichtig ist mir, dass wir außerdem die Transparenz von Schiedsverfahren erhöhen. Denn Transparenz schafft Akzeptanz. Das Vorhaben ist Teil unserer Offensive zur Stärkung und Modernisierung des Verfahrensrechts. Wir wollen die Regeln für die Streitbeilegung insgesamt modernisieren. Staatliche Gerichte wie Schiedsgerichte brauchen zeitgemäße Regeln – genau die wollen wir schaffen.” Das in der ZPO geregelte Schiedsverfahrensrecht wurde zuletzt vor 25 Jahren umfassend reformiert. Seither hat sich das deutsche Schiedsverfahrensrecht nach Einschätzung von Experten grundsätzlich bewährt. An einigen Stellen bedarf es aber einer Modernisierung. Durch die nun vorgeschlagenen Änderungen soll der voranschreitenden Digitalisierung und weiteren Entwicklungen in der Praxis der Schiedsgerichtsbarkeit Rechnung getragen werden. Der Gesetzentwurf soll – ergänzend zur Stärkung und Internationalisierung der staatlichen Gerichtsbarkeit durch das 2025 in Kraft getretene Justizstandort-Stärkungsgesetz – so den Justizstandort Deutschland weiter stärken. Vgl. zum RefE der vorherigen Legislaturperiode auch den Beitrag Risse/Oehm, BB 2024, 1163 ff.
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht
BB 2026, 257
