Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Die EU-Kommission will die Widerstandsfähigkeit und Fähigkeiten der EU im Bereich der Cybersicherheit angesichts der wachsenden Bedrohungen stärken und hat dazu ein Cybersicherheitspaket vorgeschlagen (vgl. EU-Kommission – Vertretung in Deutschland, PM vom 20.1.2026). Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie sagte: “Cybersicherheitsbedrohungen sind nicht nur technische Herausforderungen. Sie sind strategische Risiken für unsere Demokratie, unsere Wirtschaft und unsere Lebensweise. Mit dem neuen Cybersicherheitspaket werden wir über die Mittel verfügen, um unsere kritischen Lieferketten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien besser zu schützen, aber auch Cyberangriffe entschlossen zu bekämpfen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung unserer europäischen technologischen Souveränität und zur Gewährleistung einer größeren Sicherheit für alle.” Teil des Pakets sei der Entwurf für einen überarbeiteten Rechtsakt zur Cybersicherheit. Mit diesem solle die Sicherheit der Lieferketten der EU im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) verbessert werden. Der europäische Rahmen für die Cybersicherheits-Zertifizierung werde zudem vereinfacht und die Einhaltung der Cybersicherheitsvorschriften erleichtert. Außerdem werde die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) gestärkt. Sie unterstützt die EU und die Mitgliedstaaten, Bedrohungen zu identifizieren, sich auf Cybervorfälle vorzubereiten und darauf zu reagieren. Das Cybersicherheitsgesetz tritt unmittelbar nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU in Kraft. Die begleitenden Änderungen der NIS2-RL zum Schutz von Netzwerk- und Informationssystemen werden ebenfalls zur Verabschiedung vorgelegt. Nach der Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und die entsprechenden Texte der Kommission zu übermitteln. Vgl. zur Umsetzung der NIS2-RL durch das BSIG demnächst den Beitrag Schreiber, voraussichtlich in BB Heft 7/2026.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2026, 193