Im Blickpunkt
Die von der Bundesregierung geplante steuerliche Befreiung von Überstundenzuschlägen bringt kaum positive Beschäftigungsimpulse, so eine Studie des ifo Instituts im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), PM vom 5.12.2025. Durch die geplante Reform würde der Staat zwischen elf und 45 Mio. Euro weniger einnehmen. Es könnten zwar zwischen 3 000 und 12 000 Vollzeitstellen entstehen, dies würde das Defizit steuerlicher Mindereinnahmen aber nicht ausgleichen. “Unterm Strich hätte die geplante Reform kaum Effekte auf Beschäftigung, Steueraufkommen und Wachstum”, sagt ifo-Forscher Volker Meier. Grund für die geringen Auswirkungen der geplanten Reform ist laut der Studie, dass auch nach der Reform nur ein Bruchteil der Beschäftigten Überstundenzuschläge erhalten wird. “Durchschnittlich ist bei diesen Vollzeitbeschäftigten mit sieben Überstunden pro Woche zu rechnen. Die Steuerbefreiung wird ihre wöchentliche Arbeitszeit im Mittel allerdings nur um etwa eine halbe Stunde erhöhen”, sagt ifo-Forscher Leander Andres. Im Jahr 2024 haben etwas weniger als 4,4 der insgesamt 39,1 Mio. Beschäftigten in Deutschland Überstunden geleistet. Von diesen glichen 71 % (3,1 Mio.) Überstunden durch ein Arbeitszeitkonto aus. 19 % bekamen Überstunden nicht bezahlt. Lediglich 16 %, insgesamt etwa 688 000 Beschäftigte, leisteten laut der Erhebung tatsächlich bezahlte Überstunden. Im Koalitionsvertrag 2025 haben Union und SPD vereinbart, allein die Zuschläge auf die Überstundenvergütung in der Einkommensteuer freizustellen. Unangetastet bleibt die Besteuerung der regulären Vergütung der Überstunden. Auch die Sozialabgabenpflicht auf die Überstundenzuschläge bleibt bestehen. Zudem soll die Reform nur für Vollzeitbeschäftigte gelten. Hinsichtlich des Volumens der Steuerbefreiung wird der maximale steuerfreie Zuschlag auf 25 % der normalen Stundenvergütung beschränkt.
Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht
BB 2025, 2995
