Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Der Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE) hat einen Leitfaden für die Anwaltschaft zum Umgang mit generativer künstlicher Intelligenz veröffentlicht (vgl. BRAK, Nachrichten aus Brüssel, Ausgabe 18/2025 vom 24.10.2025). Anwälte greifen zunehmend im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auf generative KI zurück. Der CCBE hat in seinem Standing Committee Anfang Oktober 2025 einen Leitfaden für seine Mitglieder zum Umgang damit verabschiedet. Generative AI sei in der Lage, neue Inhalte in Form von Texten, Bildern, Audiomaterial oder Videos zu produzieren. Im EU-AI Act werde sie nicht explizit genannt, allerdings handelt es sich dabei in der Regel um General Purpose AI-Systeme i. S. d. Art. 3. Die Systeme brächten neben enormem Potential insbesondere hinsichtlich der Effizienzsteigerung auch eine Reihe von Risiken mit sich, zu nennen seien insbesondere Halluzinationen, also das Auswerfen falscher Ergebnisse, Bias, Datenschutzprobleme, urheberrechtliche und Transparenzprobleme. Generative AI wirke sich angesichts dieser Risiken auch auf die Einhaltung anwaltlicher Berufspflichten aus. An erster Stelle stehe hier die anwaltliche Verschwiegenheit, die in Gefahr sein kann, wenn die Anwendungen eingegebene Inhalte zu Trainingszwecken weiterverwenden und insbesondere wenn andere Kanzleien dann auf die Anwendung zurückgreifen. Persönliche oder vertrauliche Daten sollten daher nicht eingegeben werden, so lange eine entsprechende Weiterverarbeitung nicht ausgeschlossen werden kann. Anwälte müssten ferner über die erforderliche Kompetenz verfügen, wenn sie technische Produkte für ihre berufliche Tätigkeit nutzen. Daher werde zur Teilnahme an Trainings geraten. Ebenfalls gefährdet sei die anwaltliche Unabhängigkeit, insbesondere da, wo Anwendungen voreingenommen sind und sich dies in ihren Ergebnissen auswirke. Übernehmen Anwälte diese, ohne sie kritisch zu hinterfragen (sog. “automation complacency”), so sei ihr Rat nicht mehr objektiv und unbefangen. Der CCBE werfe darüber hinaus aber auch einen Blick in die Zukunft und zeige drastische Szenarien auf: So könnte aufgrund der Abhängigkeit von wenigen Anbietern mit entsprechend dominanter Position die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und ihre Selbstverwaltung als solche gefährdet sein. Der Leitfaden des CCBE ist über die Homepage der BRAK abrufbar. Vgl. zum Einsatz von KI, insbesondere von ChatGPT, in Unternehmen auch Pisani, BB 2025, 2568 ff. (in diesem Heft).

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2025, 2561