Im Blickpunkt
Das BMJV hat am 22.9.2025 einen RefE zur Neuordnung und Anpassung von Vorschriften im Berufsrecht der Rechtsanwälte und weiterer rechtsberatender Berufe veröffentlicht (vgl. BMJV, PM Nr. 55/2025 vom gleichen Tag). Danach sollen verschiedene Regelungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe neu strukturiert, vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden. Erfasst von der Neuordnung seien vor allem Regelungen für die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern und zur ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sehe der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung vor. Schließlich solle der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden. Maßgeblich seien vor allem folgende geplante Änderungen: Anpassungen bei Rechtsbehelfen im Aufsichtsrecht: Im Bereich der Rechtsbehelfe im Aufsichtsrecht sollen die Regelungen bei den Rechtswegen und den verfahrensrechtlichen Bestimmungen insgesamt klarer und kohärenter gefasst werden. Dazu sollen Anpassungen in der BRAO, der PAO und dem StBerG vorgenommen werden. Für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwälten soll einheitlich das Anwaltsgericht zuständig und die VwGO anzuwenden sein. In der PAO und im StBerG sollen vergleichbare Änderungen vorgenommen werden. Zudem sollen derzeit bestehende Probleme mit der gesetzlich nicht konkret geregelten sog. “missbilligenden Belehrung” gelöst werden. In diesem Kontext soll der Begriff der “Belehrung” künftig durch denjenigen des “rechtlichen Hinweises” ersetzt werden. Abwicklung von Kanzleien: Die Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien sollen in BRAO, PAO, StBerG und in der WPO modifiziert werden. Dadurch soll eine übermäßige Belastung der Kammern verhindert werden, ohne dass das bewährte Konzept der Abwicklungen grundsätzlich in Frage gestellt wird. Verbraucherschutz bei Inkasso: Im RDG soll durch verschiedene Maßnahmen wie der Schutz der Verbraucher insbesondere im Bereich des Inkassorechts verbessert werden. So sollen bspw. im Fall von sog. Konzerninkasso die Schutzvorschriften des RDG künftig anwendbar sein. Bisher gelten diese nicht, wenn ein Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe offene Forderungen für andere Gesellschaften desselben Konzerns einzieht. Weitere bürokratische Erleichterungen für rechtsberatende Berufe: Zudem sind für Rechtsanwälte, Syndikusanwälte sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften bürokratische Erleichterungen vorgesehen. Bei verschiedenen anderen Voraussetzungen für anwaltliche Tätigkeiten soll es zudem punktuelle Anpassungen geben. Gelegenheit zur Stellungnahme zum RefE besteht bis zum 31.10.2025.
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht