Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Mio. Euro auferlegt (vgl. BfDI, PM 6/2025 vom 3.6.2025). Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es u. a. zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen. Eine Geldbuße in Höhe von 15 Mio. Euro erging, weil die Vodafone GmbH für sie tätige Partneragenturen nicht im ausreichenden Umfang datenschutzrechtlich überprüft und überwacht hatte (Art. 28 Abs. 1 S. 1 DSGVO). Darüber hinaus habe die BfDI Vodafone aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 32 Abs. 1 DSGVO wegen festgestellter Schwachstellen in bestimmten Vertriebssystemen verwarnt. Eine weitere Geldbuße in Höhe von 30 Mio. Euro wurde wegen Sicherheitsmängeln beim Authentifizierungsprozess bei der kombinierten Nutzung des Onlineportals “MeinVodafone” mit der Vodafone Hotline verhangen. Die aufgedeckten Schwachstellen der Authentifizierung ermöglichten u. a. den Abruf von eSIM-Profilen durch unbefugte Dritte. Die Vodafone GmbH habe ihre Prozesse und Systeme inzwischen verbessert und teilweise sogar vollständig ersetzt, um solche Gefahren künftig auszuschließen. Außerdem habe sie die Prozesse zur Auswahl und Auditierung von Partneragenturen überarbeitet und sich von Partnern getrennt, bei denen Betrugsfälle festgestellt wurden. Die BfDI werde die praktische Wirksamkeit der von Vodafone ergriffenen Maßnahmen in einer Folgekontrolle überprüfen. “Ich möchte hervorheben, dass Vodafone während der Dauer des gesamten Verfahrens ununterbrochen und uneingeschränkt mit mir kooperiert und auch Umstände offengelegt hat, durch die sich das Unternehmen selbst belastet hat”, betonte Specht-Riemenschneider. Die Geldbußen wurden akzeptiert und schon vollständig an die Bundeskasse gezahlt. Im Falle der Vodafone GmbH habe das Unternehmen umgesteuert und Projekte der IT-Konsolidierung sowie -Modernisierung priorisiert, die Bereiche Compliance und Datenschutz wurden gestärkt. So habe sich Vodafone zu einem starken Datenschutz und digitalen Grundrechten bekannt und sehe sie als Grundlage für das Vertrauen der Kunden. Als Bekenntnis zur Bedeutung des Datenschutzes habe die Vodafone GmbH zudem eine Gesamtsumme in Höhe von mehreren Millionen Euro an unterschiedliche Organisationen gespendet, die sich für die Förderung des Datenschutzes, der Medienkompetenz und Digital Literacy sowie die Bekämpfung von Cybermobbing einsetzen.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2025, 1345