Nach Auffassung der EU-Kommission bevorzugt Deutschland in seinen Regeln zum europäischen Haftbefehl unrechtmäßig seine eigenen Staatsbürger. Die Brüsseler Behörde leitete am Donnerstag auch deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen mangelhafter Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben ein. Auch Zypern und Schweden wurden nach Angaben der Kommission zum Nachbessern aufgefordert.
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