Vorsteueraufteilung bei Errichtung eines gemischt genutzten „Stadtteilzentrums“ Veröffentlicht am Februar 19, 2021 von tm Zum Beitrag «Vorsteueraufteilung bei Errichtung eines gemischt genutzten „Stadtteilzentrums“» Beitrags-Navigation « Naturschutz und Haftbefehle: EU-Kommission verklagt Deutschland vor EuGH – WELTErwerbstätigkeit im 4. Quartal 2020: Leichter Anstieg gegenüber dem Vorquartal »