Im Blickpunkt
Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes und die Bekämpfung der Bürokratie – das sind die Ziele einer Entschließung, die der Bundesrat auf Initiative Hessens am 14.2.2025 gefasst hat (vgl. BundesratKOMPAKT v. gleichen Tag). Sie richtet sich insb. gegen das sog. “Gold-Plating”, also die Übererfüllung von Vorgaben des Europarechts durch die Bundesregierung. Der europäische Binnenmarkt sei ein einzigartiges Erfolgsmodell sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen, heißt es in der Entschließung. Deutschland als größte Volkswirtschaft profitiere davon in besonderem Maße. Der gemeinsame Markt stärke die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland und sei ein wichtiges Instrument gegen wirtschaftliche Abschottungsmaßnahmen innerhalb der EU. Die Wirksamkeit dieses Instruments gerate jedoch in Gefahr, wenn Mitgliedstaaten aus politischen Gründen die Umsetzung europäischer Richtlinien mit zusätzlichen nationalen Vorschriften versehen. Diese vermeintliche Veredelung (“Gold-Plating”) bedeute nicht nur eine Übererfüllung europäischer Vorgaben, sondern führe oft auch zu einer enormen bürokratischen Belastung der Unternehmen. Statt von den gemeinsamen europäischen Regeln zu profitieren, müssten diese nun auch noch nationale Ausnahmen berücksichtigen. Aufwendige Dokumentationspflichten für die Wirtschaft hätten oft ihren Ursprung in der EU. Die Bundesregierung dürfe daher bei der Umsetzung europäischen Rechts keine zusätzlichen bürokratischen Hürden aufbauen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie das Handwerk leisteten einen erheblichen Beitrag für die Digitalisierung und Energiewende. Dazu seien sie aber nur in der Lage, wenn ihre Ressourcen nicht für stets anwachsende bürokratische Belastungen verbraucht würden. Der Bundesrat forderte daher von der Bundesregierung, sie solle künftig darauf verzichten, mehr zu regeln, als ihr die EU vorgibt. Dies würde die Planungssicherheit der Unternehmen deutlich erhöhen.
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht