Gesetz zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Der Gesetzentwurf betrifft die Gestaltung des gesetzlichen Musters für eine Widerrufsbelehrung bei Versicherungsverträgen. Die Überarbeitung des Musters ist Folge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19.

Bei Versicherungsverträgen besteht ein in der Regel 14-tägiges Widerrufsrecht für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer. Damit diese ihr Widerrufsrecht effektiv wahrnehmen können, beginnt die Frist erst zu laufen, wenn sie vom Versicherer über bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Informationen belehrt wurden.

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