Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Die Lebensmittel-Kennzeichnung in der EU sei oft irreführend, so kritisieren die EU-Prüfer in einem am 25.11.2024 veröffentlichten Bericht (vgl. PM des Europäischen Rechnungshofs vom gleichen Tag). Die Verbraucher können bei den vielen verschiedenen Angaben auf Lebensmitteln leicht den Überblick verlieren. Die Lebensmittelkennzeichnung solle den Menschen helfen, beim Einkaufen fundierte Entscheidungen zu treffen. Die europäischen Verbraucher würden jedoch mit immer mehr Versprechen, Logos, Slogans, Gütesiegeln und Bewertungen bombardiert, die nicht nur verwirrend, sondern geradezu irreführend sein können. Etiketten enthalten Informationen über den Inhalt und die Eigenschaften von Lebensmitteln. Oft sollen sie auch durch die Betonung angeblicher Vorteile wie “gesund”, “Bio” oder “glutenfrei” Produkte attraktiver machen. Die EU-Vorschriften stellten nach Einschätzung der Prüfer zwar sicher, dass die Etiketten grundlegende Informationen für die Verbraucher enthielten, was ein guter Ausgangspunkt sei. Sie stießen jedoch auch auf eine Reihe besorgniserregender Lücken in den Rechtsvorschriften sowie Probleme bei Kontrollen und Sanktionen. “Anstatt Klarheit zu schaffen, führen Lebensmitteletiketten oft zu Verwirrung; es gibt hunderte verschiedene Kennzeichnungssysteme, Logos und Werbeversprechen, die die Käufer entschlüsseln müssen”, so Keit Pentus-Rosimannus, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. “Die Unternehmen legen bei den Angaben auf den Verpackungen große Kreativität an den Tag. Die EU-Vorschriften halten mit dem sich ständig entwickelnden Markt jedoch nicht Schritt, sodass rund 450 Mio. europäische Verbraucher vorsätzlich oder unbeabsichtigt irreführenden Botschaften ausgesetzt sind.” Lebensmittelunternehmen könnten schwache Kontrollen und Sanktionen ausnutzen. Bei vorgeschriebenen Angaben funktionierten die Kontrollen in der Regel zwar gut. Freiwillige Angaben wie nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben oder der Online-Verkauf von Lebensmitteln (der seit der Pandemie erheblich zugelegt hat) würden jedoch – wenn überhaupt – nur selten überprüft, und Websites außerhalb der EU entzögen sich fast jeglicher Kontrolle. Zudem seien die bei Verstößen verhängten Bußgelder nach Ansicht der Prüfer häufig nicht abschreckend, wirksam oder verhältnismäßig.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2024, 2817