Im Blickpunkt

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Abbildung 14

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz – Künftig sollen mehr Menschen von einer Betriebsrente profitieren können. Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz will die Bundesregierung dafür die Rahmenbedingungen weiterentwickeln. Das Kabinett hat das Gesetz nun beschlossen (PM der Bundesregierung vom 18.9.2024). Rund 54 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland haben eine Betriebsrente, so die Mitteilung. Lücken bestehen danach vor allem in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern. Die Bundesregierung will die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung – neben der gesetzlichen Rente – stärken und breiter verankern. Das hat das Kabinett jetzt mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Geplant sind dabei Verbesserungen im Arbeitsrecht, im Finanzaufsichtsrecht und im Steuerrecht. Als dafür wichtige Maßnahmen werden angeführt: Das sogenannte Sozialpartnermodell soll weiter ausgebaut werden. Mit dem Modell werden seit 2018 Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Grundlage organisiert. Künftig sollen auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher und sicherer Tarifrenten teilnehmen können. Der Staat will Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen besser unterstützen. Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag wird auf 2 718 Euro monatlich angehoben – und dynamisiert. Im Finanzaufsichtsrecht werden neue Impulse gesetzt, um die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen. Um höhere Renditen und damit höhere Betriebsrenten zu erzielen, sollen beispielsweise Pensionskassen mehr Spielraum in ihrer Kapitalanlage bekommen. Die Auszahlung der Betriebsrente soll flexibler werden. Rentnerinnen und Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, können laut der Beschlussfassung ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

BB 2024, 2291