Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 13

“Aus Sicht deutscher und internationaler Unternehmenschefs bleibt die Weltwirtschaft in turbulentem Fahrwasser”, so eine PM der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft EY vom 8.2.2024: 76 % der Chief Executive Officers (CEO) weltweit und 72 % in Deutschland seien der Meinung, dass die Weltwirtschaft im Jahr 2024 kaum oder gar nicht wachsen werde. Ähnlich viele Unternehmenslenker seien der Ansicht, dass Zinsen und Inflation hoch bleiben werden. In Bezug auf das eigene Unternehmen seien die meisten Manager aber deutlich weniger pessimistisch: 64 % der CEO weltweit rechneten mit Umsatzwachstum, nur 6 % erwarteten eine rückläufige Umsatzentwicklung. Die Chefs deutscher Konzerne seien deutlich zurückhaltender: Nur 51 % gingen von Umsatzwachstum aus, immerhin 17 % rechneten mit sinkenden Umsätzen. Auch die Margenentwicklung werde von deutschen CEO besonders pessimistisch beurteilt: Weltweit gingen nur 7 % der Unternehmen von einer sinkenden Marge aus – in Deutschland liege der Anteil hingegen bei 18 %. Das seien Ergebnisse des aktuellen CEO Survey von EY. Basis der Studie sei eine Umfrage unter 1 200 Vorstandsvorsitzenden weltweit – davon 100 in Deutschland. Die Umfrage sei im November 2023 und Januar 2024 durchgeführt worden. Die ungewissen Konjunkturaussichten und die anhaltend hohen Zinsen führten auch dazu, dass Investitionen verschoben oder ganz abgesagt werden. Insbesondere das Interesse an Zu- und Verkäufen von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen nehme deutlich ab. Aktuell planten nur noch 30 % der weltweit befragten Unternehmen mindestens eine Fusion oder Übernahme in den kommenden zwölf Monaten – vor einem Vierteljahr habe der Anteil bei 35 % gelegen, vor einem halben Jahr sogar bei 59 %. In Deutschland sei der Anteil der Unternehmen mit entsprechenden Transaktionsplänen sogar auf 20 % gesunken – und damit auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebung im Jahr 2010. – Wird eine Transaktion durchgeführt, wird regelmäßig ausdrücklich oder implizit unterstellt, dass die von einer Garantieerklärung erfassten Jahresabschlüsse geprüft und mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen wären. Das ist jedoch nicht zwingend so. Der Aufsatz von Göcke/Matzen in dieser Ausgabe setzt sich mit dem Aussagegehalt von häufig in sog. Bilanzgarantien verwendeten Formulierungen bei Zielgesellschaften ohne (Jahres-)Abschlussprüfung auseinander und zeigt Lösungsansätze auf.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2024, 424