Rückforderung von angerechneter Kapitalertragsteuer im „cum/ex-Verfahren“ ist rechtmäßig

Mit Urteil vom 9. November 2023 hat der 6. Senat des Finanzgerichts Hamburg die Klage in einem sog. „cum/ex-Verfahren“ abgewiesen (6 K 228/20). Inzwischen liegt die Begründung der Entscheidung vor.