Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 12

Die Europäische Kommission hat am 18.4.2023 einen Vorschlag zur Anpassung und Stärkung des bestehenden EU-Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und die Einlagenversicherung angenommen. Der Schwerpunkt, so die diesbezügliche PM der Europäischen Kommission desselben Tags, liegt auf mittelgroßen und kleineren Banken. Die Erfahrung habe gezeigt, dass mittelgroße und kleinere Banken bei Ausfall häufig nicht abgewickelt werden, sondern andere Lösungen zur Anwendung kommen, bei denen anstelle der internen Ressourcen, die Banken halten müssen, oder privater, branchenfinanzierter Sicherheitsnetze wie Einlagensicherungssysteme und Abwicklungsfonds mitunter Steuergelder herangezogen werden. Ziele des Reformvorschlags seien die Wahrung der Finanzstabilität und der Schutz von Steuergeldern, das Abschirmen der Realwirtschaft vor den Auswirkungen eines Bankenausfalls und die Verbesserung des Einlagensicherungssystems. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) lehnt den Vorschlag, mit dem weitreichende Änderungen der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Instituten, der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus und der Einlagensicherungsrichtlinie angestrebt werden, ab (PM DK vom 18.4.2023): “Mit diesem fundamentalen Paradigmenwechsel verfehlt die Europäische Kommission nicht nur das Ziel für mehr Finanzmarktstabilität zu sorgen, sie bewirkt sogar genau das Gegenteil”, sagt Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), federführend für die Deutschen Kreditwirtschaft. “Denn die ‘Abwicklung für alle’ soll teuer auf Kosten der nationalen einlagenbezogenen Sicherungssysteme erkauft werden”, so Quinten weiter. “Es kann nicht sein, den bewährten Schutz der bestehenden nationalen Sicherungssysteme bewusst zu gefährden, um ein insbesondere auf große Banken zugeschnittenes Abwicklungsregime auf alle Banken und Sparkassen auszuweiten”, betont der BVR-Vorstand. Lesen Sie dazu demnächst im Betriebs-Berater auch die Erste Seite von Paul (BB 21).

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2023, 937