Im Blickpunkt

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Abbildung 17

Nach dem vom Bundeskabinett am 14.12.2022 beschlossenen “Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2021” (BT-Drs. 20/5000) lag der “Bürokratiekostenindex” im Jahr 2021 erneut auf einem historischen Tiefstand (hib 769/2022 vom 21.12.2022). “Mit 96,97 hat der Bürokratiekostenindex im Jahr 2021 seinen bisher niedrigsten Stand erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 1,1 Milliarden Euro gesunken.” Zudem habe die “One in, one out”-Regelung zu weiteren Entlastungen geführt: “In der zurückliegenden 19. Legislaturperiode haben durch die Bundesregierung beschlossene Regelungen die Wirtschaft um 1,7 Milliarden Euro an laufendem Erfüllungsaufwand entlastet. Betrachtet man nur das Berichtsjahr 2021, so ergibt sich eine Entlastung von 459 Millionen Euro.” Deutlich gestiegen sei hingegen laut Bericht der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung: “Die Regelungsvorhaben, die bei den Behörden und Ämtern zu einer Veränderung des Erfüllungsaufwands führen, belasten diese mit zusätzlich rund 4,4 Milliarden Euro. Damit wurde der höchste Stand aus den Vorjahren um mehr als das Dreifache übertroffen.” Auch der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sei – erstmals seit 2017 – wieder gestiegen. “Durch die Regelungsvorhaben der Bundesregierung wurden Bürgerinnen und Bürger 2021 belastet. Der laufende Zeitaufwand stieg um 1,1 Millionen Stunden und der laufende Sachaufwand um 50 Millionen Euro pro Jahr.” Wenig überraschend habe sich die Corona-Pandemie auf Gesetzgebung und Umstellungsaufwand ausgewirkt, wie der Bericht ausführt. 15 % der Gesetzentwürfe der Bundesregierung hätten 2021 einen Bezug zur Corona-Pandemie aufgewiesen. Im Jahr 2020 seien es noch 22 % gewesen. “Durch die coronabedingte Gesetzgebung wurde für die Wirtschaft ein Umstellungsaufwand von 5,0 Milliarden Euro verursacht. Dies entspricht rund 86 Prozent des gesamten Umstellungsaufwands für die Wirtschaft”, heißt es in dem Bericht.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2023, 41