Im Blickpunkt

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Abbildung 8

“Die Rentabilität der kleinen und mittelgroßen Banken und Sparkassen in Deutschland (Less Significant Institutions – LSI) ist weiterhin gering, ein wirtschaftlicher Abschwung wird zusätzlichen Druck auf die Ertragslage ausüben”, heißt es in einer gemeinsamen PM der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 28.9.2022. Die Zinswende könne aber mittelfristig zu Entlastungen führen. Das hätten der LSI-Stresstest und die parallel durchgeführte Umfrage ergeben, die in diesem Jahr in fünfter Auflage durchgeführt worden seien. “Der LSI-Stresstest 2022 hat gezeigt, dass die vergangenen und aktuellen Krisensituationen die Banken fordern, aber nach aktuellem Stand beherrschbar sind”, habe Raimund Röseler, BaFin-Exekutivdirektor für Bankenaufsicht, bei der Vorstellung der Stresstest-Ergebnisse gesagt. So habe das angenommene Stressszenario zu einer Verschlechterung der harten Kernkapitalquote um 3,2 Prozentpunkte auf 14,5 % geführt. “Die deutschen Institute sind überwiegend gut kapitalisiert. Eine niedrige zweistellige Anzahl von Instituten wird jedoch im Fall eines deutlichen wirtschaftlichen Abschwungs zu kämpfen haben”, habe Röseler betont. Eine Zinswende sei von einem Großteil der Institute noch nicht eingeplant worden, so dass die mittelfristigen Beiträge des Zinsergebnisses aufgrund der steigenden Zinsen eher positiver ausfallen dürften. Eine kurzfristige Belastung für die Banken durch die steigenden Zinsen sei für den Bankensektor allgemein verkraftbar. Gleichzeitig erhöhten sich nach den Prognosen der Banken deren risikogewichtete Aktiva stärker als die Bilanzsummen. – Nach Ansicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK, PM vom 28.9.2022) belegen die Ergebnisse des LSI-Stresstests “die robuste Verfassung der Kreditinstitute in Deutschland”. Die Ergebnisse zeigten, dass die rund 1300 einbezogenen Institute für mögliche Stresssituationen gut gewappnet seien. Auf Basis der Stresstestergebnisse werde die Aufsicht die institutsindividuelle Eigenmittelempfehlung festlegen, die von den Instituten perspektivisch einzuhalten sei. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Abschwächung spreche sich die DK dafür aus, dass die Aufsicht bei dieser Festlegung mit Bedacht vorgeht, um die Kreditvergabemöglichkeiten nicht zu beeinträchtigen.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2022, 2281