„Die Betriebsprüfung holt die Staatsanwaltschaft zur Hilfe, wenn sie einen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Steuerstraftat hat. Das kann die gesamte Bandbreite des Steuerrechts betreffen.
BB im Gespräch mit Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht
Im Fall einer Durchsuchung herrscht im Unternehmen erst einmal Schockstarre. Man muss zunächst ertragen lernen, ruhig zu sein, denn Schweigen ist Gold in einer solcher Situation. Unternehmen können sich darauf vorbereiten, indem sie einen Durchsuchungskonzept haben!“