„Dahinter verbirgt sich die spannende Frage, ob und in welcher Form Mitarbeitern gestattet wird, außerhalb des Betriebes zu arbeiten. Bislang gibt es keine klassische juristische Definition zum Mobilen Arbeiten.
BB im Gespräch mit Saskia Steffen
Mobile Arbeit ist ins Betriebsverfassungsgesetz eingeführt worden, einen individualrechtlichen Anspruch gibt es bislang nicht. Das stand eigentlich auf der To-do-Liste der aktuellen Regierung. Bislang ist da noch nichts in die Umsetzung gegangen.“
Mit Anklicken wird Ihre IP-Adresse an YouTube übertragen.