Im Blickpunkt

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Abbildung 13

“Nach langem Warten hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung am 9.10.2025 endlich in erster Lesung an seine Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen”, heißt es in einer PM der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) vom 13.10.2025. Parallel dazu hätten die Ausschüsse des Bundesrates am 7.10.2025 ihre Beschlussempfehlungen an das Plenum des Bundesrates übermittelt (BR-Drs. 435/1/25). Das Plenum solle am 17.10.2025 darüber entscheiden. Die Ausschüsse forderten in den Tz. 5, 6 und 15, dass zusätzlich zu Wirtschaftsprüfern auch sog. “unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen” Nachhaltigkeitsberichte prüfen dürfen, “sofern diese gleichwertigen fachlichen und rechtlichen Anforderungen wie die Wirtschaftsprüfer unterliegen” (Tz. 6). Die geforderte Öffnung des Prüferkreises werde damit begründet, dass “die Auswahlfreiheit für die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen” vergrößert werde, der “Wettbewerb auf dem Markt für Prüfungsleistungen” gestärkt und damit “zu erwarteten Engpässen” entgegnet werde (Begründung zu Tz. 6). In ihrer Stellungnahme vom 13.10.2025 gegenüber dem Bundesrat habe sich die WPK nachdrücklich dagegen ausgesprochen. Eine Erweiterung des Prüferkreises für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sei nicht erforderlich, weil 1. der Kreis der Unternehmen, die zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind, im Rahmen des Omnibus-Pakets bereits durch die “Stop the clock”-Entscheidung vonseiten der EU eingeschränkt worden sei und darüber hinaus in Kürze noch weitergehend verkleinert werde, sodass rund 80 % der ursprünglich verpflichteten Unternehmen keinen Nachhaltigkeitsbericht mehr werden erstellen müssen; 2. in der Folge auch die Anzahl der zu prüfenden Nachhaltigkeitsberichte um 80 % sinken werde, sodass kein “Engpass” auf dem Markt der Prüfungsleistungen entstehen könne; 3. der Wettbewerb im Prüfermarkt bisher ausreichend funktioniert habe und dies auch künftig tun werde; 4. aktuell keine unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen existierten, die gleichwertigen fachlichen und rechtlichen Anforderungen wie die Wirtschaftsprüfer unterlägen.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2025, 2473