Im Blickpunkt

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Abbildung 11

“Durch erhöhte Anforderungen müssen Angestellte 22 % ihrer Arbeitszeit für bürokratische Tätigkeiten aufwenden”, heißt es in einer PM des ifo Instituts vom 4.12.2024. Dies gehe aus einer Umfrage des ifo Instituts unter rd. 450 Führungskräften in Deutschland hervor. Nach Angaben der Managerinnen und Manager entstehe der steigende Zeitaufwand v. a. durch ausufernde Berichts- und Informations-, Dokumentations- und Meldepflichten. Außerdem seien die gesetzlichen Regelungen in den letzten zehn Jahren immer komplexer geworden. Rund 75 % der Teilnehmenden bewerteten die Praxistauglichkeit bzw. Umsetzbarkeit von Gesetzen dabei als schlecht bis sehr schlecht. Um den bürokratischen Anforderungen gerecht zu werden, müssten knapp 80 % der an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen externe Dienstleister beauftragen. In Summe bezifferten die Unternehmen die durch Bürokratie verursachten Kosten auf durchschnittlich 6 % ihres Umsatzes. – Das Bundeskabinett hat am 4.12.2024 Änderungen an der Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Bundesregierung hat, so die diesbezügliche PM des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) desselben Tags, die Verordnung damit an Maßgaben angepasst, die der Bundesrat im November vorgeschlagen hatte. Schon Anfang 2025 werde ein Großteil der Regelungen in Kraft treten und die Wirtschaft um rund 420 Mio. Euro jährlich entlasten. Die Verordnung sei Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänze das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Sie enthalte Regelungen, die aus rechtlichen Gründen nicht per Gesetz, sondern nur als Verordnungsrecht umgesetzt werden können. Verordnungen könnten aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung ohne Parlamentsbeteiligung von der Regierung oder der Verwaltung erlassen werden. Schwerpunkte bildeten dabei Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, der Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung. Die Verordnung werde nun verkündet. Der Text der Verordnung sei unter https://www.bmj.de abrufbar.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2024, 2921