Im Blickpunkt

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Abbildung 10

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in den Konzernabschlüssen 2024 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte untersuchen. Von den Unternehmen – so die diesbezügliche PM der BaFin vom 7.11.2024 – erwartet sie, dass sie ihre Analysen transparent und nachvollziehbar dokumentieren. Viele kapitalmarktorientierte Unternehmen durchliefen aktuell tiefgreifende Transformationen hin zu digitalen und nachhaltigen Geschäftsmodellen. Geopolitische und gesamtwirtschaftliche Herausforderungen testeten zudem die Resilienz zahlreicher Unternehmen. Diese Entwicklungen könnten den Wert bilanzierter Vermögenswerte beeinträchtigen. Zudem bärgen Werthaltigkeitsprüfungen Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten. In den vergangenen Jahren habe die Bilanzkontrolle der BaFin daher regelmäßig Fehler aufgrund unterlassener, verspäteter oder unterdotierter Wertminderungen festgestellt. Vor diesem Hintergrund werde die BaFin im Rahmen ihrer Stichprobenprüfungen der Konzernabschlüsse 2024 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte im Anwendungsbereich der Rechnungslegungsstandards IAS 36 und IFRS 9 prüfen. Die Finanzaufsicht erwarte, dass die Unternehmen ihre Analysen und Tests dokumentierten und die zugrunde gelegten Annahmen transparent und nachvollziehbar darstellten. Mit Blick auf nichtfinanzielle Vermögenswerte betone die BaFin, dass Unternehmen im aktuellen Umfeld genau prüfen müssten, ob interne oder externe Anzeichen für mögliche Wertminderungen vorliegen. Sofern dies der Fall sei, seien Wertminderungstests durchzuführen. Diese Überprüfungen sollten nicht nur immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wie Geschäfts- oder Firmenwerte umfassen, sondern auch Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Zudem müssten die den Wertminderungstests zugrunde gelegten Unternehmensplanungen auf angemessenen und nachvollziehbaren Annahmen beruhen. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage werde die Bilanzkontrolle bei finanziellen Vermögenswerten der Unternehmen besonders die Einbringlichkeit von Forderungen prüfen. – Zu den Prüfungsschwerpunkten der European Securities and Markets Authority (ESMA), die ebenfalls von der BaFin bei den Stichprobenprüfungen des Geschäftsjahrs 2024 berücksichtigt würden, s. bereits BB 2024, 2601.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2024, 2729