Im Blickpunkt

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Abbildung 11

“Eine Frage der Überzeugung oder reine Pflichterfüllung? Wenn es um das Thema Nachhaltigkeit geht, ist Pflichterfüllung auf jeden Fall gefragt. Denn mit der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), steigen die Reporting-Anforderungen enorm”, heißt es in der PM der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC vom 28.2.2023. Diese setzten 62 % der Mittelständler aus dem verarbeitenden Gewerbe erheblich unter Druck. 60 % der Unternehmen hätten zwar erkannt, dass sie sich der grünen Transformation in den kommenden Jahren noch mehr als in der Vergangenheit stellen müssen, aber sie gingen diese noch nicht ganzheitlich an und könnten die gesetzlichen Anforderungen deshalb noch nicht erfüllen. Das seien zentrale Ergebnisse der unter www.pwc.de abrufbaren Studie “ESG-Strategie und -Berichterstattung: Chance und Herausforderung für den deutschen Mittelstand”. Gemeinsam mit dem Institut für Management und Innovation (IMI) der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen habe PwC knapp 160 mittelständische Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe gefragt, wie sie mit dem Thema Environmental Social Governance (ESG) umgingen. – Ähnlich äußert sich das Marktforschungsunternehmen Lünendonk & Hossenfelder: Lediglich 10 % der Beratungsprojekte von Consulting-Häusern, so seine PM vom 28.2.2023, wiesen derzeit einen ESG-Bezug auf. Bei den Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften seien es nach den Ergebnissen einer aktuellen Marktstudie seines Hauses gar nur 2,6 %. Das neue Whitepaper “ESG-Reporting – Herausforderungen für den Mittelstand”, das es in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach herausgegeben habe und das kostenfrei unter www.luenendonk.de erhältlich sei, zeige auf, welche Maßnahmen nun ergriffen werden müssten, um den Anforderungen von Gesetzgeber und Stakeholdern gerecht zu werden. – Baumüller/Haring/Merl machen in dieser Ausgabe in ihrem Aufsatz “Konnektivität in den neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: der zukünftige Weg zu einer integrierten Berichterstattung” deutlich, dass das Integrated Reporting schon im Eigeninteresse der berichtspflichtigen Unternehmen möglichst frühzeitig vorangetrieben werden sollte.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2023, 552