Im Blickpunkt

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Abbildung 15

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat den überarbeiteten Kodex dem Bundesministerium der Justiz zur Prüfung übermittelt und am 17.5.2022 vorab auf www.dcgk.de veröffentlicht. Bei der Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen sollten zukünftig die ökologische und soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt werden, heißt es dazu in einer PM der Regierungskommission desselben Tages. Darüber hinaus hätten das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) sowie das zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) weitere Anpassungen des DCGK erforderlich gemacht. Der neue Kodex werde mit der Bekanntmachung durch das Ministerium im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft treten. In der Unternehmensstrategie sollten neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen mitberücksichtigt werden. Damit die Unternehmensstrategie wirksam umgesetzt werden könne, bedürfe es einer entsprechend umfassenden Unternehmenssteuerung. Das FISG habe die Einrichtung eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems verpflichtend gemacht. Der geänderte Kodex empfehle, dass im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems einschließlich des Compliance-Management-Systems beschrieben werden. Außerdem solle im Lagebericht zur Angemessenheit und Wirksamkeit des Gesamtsystems Stellung genommen werden. Der Kodex halte daran fest, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängiger Finanzexperte sein solle. Die nach FISG erforderliche Finanzexpertise zweier Mitglieder des Prüfungsausschusses bestehe nach Kodex in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Dies gelte gleichermaßen für die Finanz- und die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Rahmen des öffentlichen Konsultationsprozesses hätten 43 Unternehmen, institutionelle Investoren, Verbände, Wissenschaftler, Anwaltskanzleien und weitere Einzelpersonen zu den Vorschlägen der Regierungskommission Stellung genommen. S. dazu auch die Erste Seite von Pott in BB 9/2022; zum jetzt veröffentlichten Text wird in einer der nächsten BB-Ausgaben eine Erste Seite von Stefan Müller erscheinen.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2022, 1192