Erwacht die qualifizierte elektronische Signatur aus dem Dornröschenschlaf?

Gemäß § 126a Abs. 1 BGB kann die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, sofern der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versieht. Formale Bedingung ist daher die sog. qualifizierte elektronische Signatur. Hierbei handelt es sich nach Art.…

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IMAGO / Westend61

BMF: Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sachspenden; Keine Umsatzbesteuerung von Sachspenden von Einzelhändlern an steuerbegünstigte Organisationen vom 1.3.2020 bis zum 31.12.2021

Das BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden vom 18.3.2021 (III C 2 – S 7109/19/10002 :001), schöpft den möglichen Gestaltungsspielraum, den das Unionsrecht durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie setzt, umfassend aus, um […]

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