Im Blickpunkt

Der EuGH hat mit Urteil vom 19.9.2024 – C-264/23 entschieden, dass Bestpreisklauseln bei Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften nach dem Wettbewerbsrecht der Union grundsätzlich nicht als “Nebenabreden” angesehen werden können (vgl. EuGH, PM Nr. 145/24 vom gleichen Tag). Booking.com, eine Gesellschaft niederländischen Rechts mit Sitz in Amsterdam, bietet einen weltweiten Vermittlungsdienst für die Buchung von Unterkünften an. …

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BGH: Payout Fee

a) Wird mit dem wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch eine Zahlung verlangt, ist der darauf gerichtete Klageantrag im Regelfall zu unbestimmt, wenn darin der oder die Zahlungsempfänger und der (jeweils) zu zahlende Betrag […]

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