Im Blickpunkt

Es scheint, als habe der BFH das Kapitel “Erstattung von nicht gezahlter Kapitalertragsteuer” endgültig abgeschlossen. Mit Urteil vom 2.2.2022 – I R 22/20 hat er zum Thema Cum-Ex-Geschäfte, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien entschieden. Dabei hat er dem “Geschäftskonzept” durch die wirtschaftliche Zuordnung von Aktien eine einmal einbehaltene Abzugsteuer vom Fiskus zweifach oder gar mehrfach angerechnet bzw. …

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