Neuregelung zu Share Deals – ein vermeintliches Problem halb gelöst

Die Reform der Grunderwerbsteuer ist beschlossen. Den berüchtigten Share Deals geht es endlich an den Kragen. Die Übertragung von Anteilen an Gesellschaften, welche in Deutschland belegenes Grundvermögen halten, soll ab einer Schwelle von 90 Prozent steuerpflichtig sein. Bislang lag die Schwelle bei 95 Prozent. Es bestand die Möglichkeit, dies zu vermeiden, indem der Erwerb aufgeteilt wird. …

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Mindestlohn

Der Bundesgesetzgeber durfte der Zollverwaltung gemäß Art. 87 Abs. 3 Satz 2 GG die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 MiLoG übertragen. Transportunternehmen mit Sitz im […]

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