Im Blickpunkt

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen neuen Praxishinweis entwickelt, der Hilfestellungen zur Prüfung bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor bereitstellt. Anlass sind gemäß PM des IDW vom 24.4.2023 die erweiterten Anforderungen nach der EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung, die seit Jahresbeginn durch die sog. …

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