Im Blickpunkt

Das LAG Berlin-Brandenburg urteilte am 25.7.2022 – 8 Ta 793/22, dass es zulässig sein kann, fehlerhafte Handlungen des Wahlvorstandes auch im Vorfeld der Betriebsratswahl noch gerichtlich zu korrigieren. Dem lag der Antrag zugrunde, dem Wahlvorstand aufzugeben, näher benannte 24 Personen aus dem Bereich Staff des Hub Berlin in die Wählerliste der Betriebsratswahl im Betrieb Takeaway Express GmbH Berlin aufzunehmen, …

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