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IDW: Aufhebung von zwei IDW-Prüfungshinweisen im Bereich Energie aufgrund von Zeitablauf

Der Energiefachausschuss (EFA) des IDW hat zwei aufgrund von Zeitablauf und Gesetzesänderungen veraltete IDW-Prüfungshinweise aufgehoben.

  • IDW-Prüfungshinweis „Besonderheiten der Prüfungen nach § 66 Abs. 1 EnFG jeweils i. V. m. § 75 Satz 2 EEG 2021, § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG 2020 und § 17f Abs. 5 Satz 2 EnWG i. V. m. § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG 2020 der Abrechnungen von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, stromkostenintensiven Unternehmen, Letztverbrauchern und Eigenversorgern für das Kalenderjahr 2022 (IDW PH 9.970.12 (02.2023)), Stand: 14.02.2023“,
  • IDW-Prüfungshinweis „Besonderheiten der Prüfung eines Abschlusses für einen selbstständigen Unternehmensteil i. S. des § 64 Abs. 5 EEG 2017 für Zwecke der Antragstellung auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017 (IDW PH 9.970.15), Stand: 13.05.2019“.

Ersatzregelungen sind nicht vorgesehen. Der EFA beschloss die Aufhebung am 14.7.2026; der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW nahm sie am 9.9.2026 billigend zur Kenntnis.

(IDW Aktuell vom 12.10.2026)