BAG, Urteil vom 7. Mai 2026 – 2 AZR 130/25
- Bei dem Begriff des Arbeitsverhältnisses handelt es sich – als einfachem Rechtsbegriff prozessrechtlich um eine Rechtstatsache, deren Nichtbestreiten bewirkt, dass das Gericht von ihrem Vorliegen ausgehen, dh. den Vortrag als schlüssig und nicht beweisbedürftig ansehen kann. Für den Eintritt der Bindungswirkung des § 559 Abs. 2
ZPO ist es nicht erforderlich, dass die dem Rechtsbegriff zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände konkret festgestellt worden sind (Rn. 14).
- Erweitern die gesamtvertretungsbefugten Mitglieder des Organs einer Gesellschaft kraft Ermächtigung die organschaftliche Gesamtvertretungsmacht eines einzelnen Organmitglieds zu einer organschaftlichen Alleinvertretungsmacht, so findet § 174 BGB analoge Anwendung (Rn. 19).
(Orientierungssätze)

