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BGH: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde bei versäumtem Angriff gegen richterliche Erwägungen

Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (materielle Subsidiarität).

BGH, Beschluss vom 2.6.2026 – VI ZB 14/25

(Amtlicher Leitsatz)