Im Blickpunkt

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Abbildung 13

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat in einer Meldung vom 27.3.2026 zu Interessensbekundungen für die Teilnahme an einem regelmäßigen Fachaustausch im Rahmen eines Arbeitskreises “IFRS im Einzelabschluss aufgerufen. Weitere Details zum Konzept fänden sich in dem ausführlichen Aufruf, der unter www.drsc.de abrufbar sei. Rückmeldungen von Interessenten würden bis zum 24.4.2026 per E-Mail an ifrs@evaluation.drsc.de erbeten. Der Arbeitskreis schließe an die unter www.drsc.de abrufbare DRSC-Studie zur Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland an, welche mit der dritten Phase im November 2025 vorläufig zum Abschluss gekommen sei. Die Ergebnisse zeigten, dass ein bedingtes Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss einen Baustein zur Entlastung deutscher Unternehmen darstellen könne. Aus der Studie sei ebenfalls deutlich geworden, dass die optionale Nutzung der IFRS für die Bilanzierung eng mit den weiteren Funktionen der Rechnungslegung verknüpft sei. Die Projektarbeit des DRSC solle deshalb in einen regelmäßig stattfindenden Fachaustausch in Form eines Arbeitskreises überführt werden. Ziel des Arbeitskreises sei die Erstellung einer Machbarkeitsanalyse zur Nutzung der IFRS für bestimmte Rechnungslegungsfunktionen. Der Fokus werde zunächst auf der Ertragsteuerbemessung und der Ausschüttungsfunktion liegen. Dabei solle das Kosten-/Nutzen-Verhältnis als wesentlicher Maßstab dienen. Der Arbeitskreis solle in vorrangig virtuellen Sitzungen tagen und alle ein bis zwei Monate zusammenkommen. Die Dauer sei zunächst auf sechs Monate angesetzt, könne bei Bedarf aber verlängert werden. Zur Teilnahme seien insbesondere Unternehmervertreter mit einem Hintergrund in Rechnungslegung und/oder Steuern, Recht, Regulatorik sowie Compliance aufgerufen, die eine freiwillige, befreiende Nutzung der IFRS im Einzelabschluss unter zweckmäßigen (im Rahmen des Fachaustausch zu erarbeitenden) Rahmenbedingungen in Erwägung zögen. Weitere angesprochene Stakeholder-Gruppen seien Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Hochschullehrende sowie Vertreter von Spitzenverbänden mit einer Profilierung analog der o. g. Anwenderpraxis. Einzelne Referate des BMJV und des BMF würden nach Bedarf über die laufenden Arbeitsergebnisse informiert werden.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2026, 873