Im Blickpunkt
Der Ausbruch des Nahost-Kriegs am 28.2.2026 kann, so das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in einer PM/Meldung vom 6.3.2026, weitreichende Folgen sowohl für die finanzielle als auch für die nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung bereits zum 31.12.2025 haben. Das IDW habe einen unter www.idw.de abrufbaren Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf die Rechnungslegung und deren Prüfung erarbeitet. Darin biete das IDW Unternehmen und Wirtschaftsprüfern eine erste Orientierung zu Fragen, die sich für Abschlüsse und Lageberichte ergeben können, deren Aufstellung oder Prüfung in zeitlicher Nähe zum Ausbruch des Konflikts erfolgt. Inhaltlich gehe es u. a. darum, wie Auswirkungen des Nahost-Kriegs ab dem 28.2.2026 auf die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung zum Stichtag 31.12.2025 zu berücksichtigen sind. Da der Krieg nach dem Bilanzstichtag 31.12.2025 begonnen habe, gelte er aufgrund des Stichtagsprinzips als wertbegründendes Ereignis und sei grundsätzlich erst in der Bilanz und GuV von Abschlüssen mit Stichtagen nach dem 27.2.2026 zu berücksichtigen. Unternehmen, deren Abschlüsse für 2025 am 28.2.2026 noch nicht aufgestellt gewesen waren, müssten jedoch im Anhang für das Geschäftsjahr 2025 die wirtschaftlichen Auswirkungen qualitativ darstellen und wesentliche finanzielle Konsequenzen ab dem 1.1.2026 berichten. Auch nach IFRS sei über wesentliche non-adjusting Events zu informieren. Weitere relevante Fragen und Antworten des Fachlichen Hinweises beträfen die Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf die Lageberichterstattung sowie deren Bedeutung für die nichtfinanzielle Berichterstattung zum 31.12.2025, wenn diese freiwillig unter Anwendung der ESRS als Rahmenwerk erfolgt. Der Fachliche Hinweis werde bei Bedarf ergänzt.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BB 2026, 681
