Das Finanzamt Ribnitz-Damgarten hatte im Jahr 2022 beschieden, dass die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV schenkungsteuerpflichtig ist. Gegen diesen Bescheid hat die Stiftung Klage beim zuständigen Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht.
![](https://betriebs-berater.com/wp-content/uploads/2024/02/privatearticleimage-183687-1706855576141.jpg)
Das Finanzamt Ribnitz-Damgarten hatte im Jahr 2022 beschieden, dass die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV schenkungsteuerpflichtig ist. Gegen diesen Bescheid hat die Stiftung Klage beim zuständigen Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht.